Geschichte

Im Stadtarchiv Unkel befinden sich drei alte Folianten mit dem Titel: „Abrechnungs-Buch des Unkel-Scheurener Junggesellenvereins“ (angefangen 1844). Hierin sind zunächst die Statuten des Junggesellenvereins, die Namen der Mitglieder und deren Beitragszahlung sowie die Einnahmen und Ausgaben des Vereins festgehalten. Diese drei Bücher geben uns einen genauen Einblick in die letzten 150 Jahre des Junggesellenvereins. Sie dokumentieren die Bezeichnung „Junggesellen-Verein“ im Jahre 1844, während die Gründung auf das Jahr 1775 zurückgeführt wird.

Wie wir aus den kurkölnischen Akten aber wissen, bestand die Vereinigung der Junggesellen schon bedeutend früher: Die Unkeler Bürger hatten schon in früherer Zeit eine große Mitverantwortung bei vielen kirchlichen und weltlichen Angelegenheiten und pflegten die alten Bräuche und Sitten. Der Status der Junggesellen diente damals als Vorbereitung auf diese Rechte und Pflichten eines Bürgers sowie auf die Ämter der Bürgervereinigung Unkels.

Die Junggesellen nahmen Anteil an den Festen und Feiertagen und versuchten, sie nach ihrer Auffassung zu gestalten. Sie hatten ihren eigenen Vorstand und verschafften sich durch ihr Handeln den Respekt der Erwachsenen. Sie hatten aber auch die Möglichkeit, einmal der gestrengen Aufsicht der Eltern, der Lehrer und des Pfarrers zu entfliehen und ihre eigenen Vorstellungen zu verwirklichen.

Neben der Feier der Kirmes war die Fronleichnams-Prozession bei den Junggesellen besonders beliebt. Da konnte man nämlich nach Herzenslust an den vier Stationen Schüsse „zur Ehre Gottes“ in die Luft abgeben. Außerdem erhielt jeder, der bei der Prozession eine Aufgabe wahrnahm, auf Stadtkosten 1 bis 2 Liter Wein. Die Schützen der Bürger und Junggesellen begleiteten und „beschützten“ den Umzug und sorgten für einen festlichen Rahmen. In einem Schreiben von 1720 heißt es: „Da in diesem Jahr die Junggesellen wieder aufziehen, so ist verordnet, dass aus Unkel und Scheuren 20 Bürger und höchstens 30 Junggesellen jeder 1 Quart Wein erhalten.“ Jedem Schützen stand ein halbes Pfund Pulver zu, das er verschießen durfte. Da durch dieses unkontrollierte Salutschießen aber manche Unfälle passierten, sahen die Landesherren diesen alten Brauch nicht gern und versuchten ihn abzuschaffen. Als 1730 der Unkeler Schultheiß-Adjunkt Paffenbroich das Schießen sowie das Ausziehen mit Fahnen, Pfeifen und Trommeln bei der Fronleichnams-Prozession verbot, kam es zu großen Protesten unter der Unkeler Bevölkerung.

Pfarrer Roetgen schrieb daher am 10.Juli 1730 folgende Beschwerde an den Kurfürsten: „Es ist seit altersher Sitte, am Fronleichnamstag in einer öffentlichen Prozession den Leib des Herrn dem Volk zur Anbetung herbeizutragen. Die Prozession wird von Schützen, Trommlern und Pfeifern begleitet, die zur Ehre Gottes Musik machen. Auch soll das christliche Volk an hohen Feiertagen ein Opfer zum Unterhalt der Geistlichen bringen. Es ist ebenso in der Kirche Unkels ein altes Herkommen, dass am Fronleichnamstage seit mehr als hundert Jahren mit wehenden Fahnen und rührenden Trommlern die übliche Gottestracht gehalten, mit Pfeifen ausgezogen wird zur Anbetung des höchsten Gutes. An verschiedenen Stationen wird gehalten und die Schützen geben (Salut)-Schüsse ab. So war es seit hundert Jahren und mehr. Nun hat aber der Schultheiß-Adjunkt Pfaffenbroich diesen, am Fronleichnamstag bisher üblichen Aufzug der Bürger und Junggesellen mit Pfeifen, Trommeln und Salvegeben sowie die Begleitung des Allerheiligsten mit Säbel und Gewehr verboten. Ja, er hat sogar durch die Trommel verkünden lassen, dass am Abend ein Spiel stattfinden würde, und dadurch die Jugend vom Besuch der Vesper abgehalten. Weiterhin hat er den gebührlichen Opfergang in der Kirche verhindern lassen. Als die Junggesellen (dann am nächsten Morgen bei der Prozession) die Salve geben wollten, hat er die Gesellen vom Kirchhof gejagt und sie mit Geldstrafen belegt. Ja er hat sogar, als beim Segen am Nachmittag die Salve abgefeuert wurde, den Schützenführer auf das Bürgerhaus bestellt und Hermann Wingens, welcher verantwortlich sein sollte, mit dem Wurf in den Turm gedroht. Sodann hat er der Jugend das Trommeln mit dem Satz verboten: Die Kinder hätten dem Pfaffen – so tituliert er die Geistlichkeit – den Kopf ganz toll getrommelt. Der Tochterkirche in Rheinbreitbach jedoch hat er den Aufzug mit Pfeifen, Trommeln und Salveschießen gestattet und hat sogar selbst an der Prozession teilgenommen“.

Aufgrund dieser Beschwerde des Pfarrers wurde der Adjunkt Pfaffenbroich wegen seines „ungeziemenden Verhaltens“ von der kurfürstlichen Kanzlei scharf gerügt. Mit Schreiben vom 10.Juli 1730 wurde mitgeteilt: „Das Fronleichnamsfest soll mit der Prozession wie gewohnt und geziemend gehalten werden. Allerdings sollen die Schützen nur auf dem offenen Feld bei den Stationen, aber nicht auf den Straßen zwischen Häusern schießen, um die Feuergefahr zu verhüten.”

Aus dem Jahr 1752 liegt ein weiteres Schreiben des Kurfürsten vor:

Kurfürst Clemens August erlaubte hierin, dass die Unkeler Junggesellen -bis auf eine fernere Verordnung – am heiligen Fronleichnamstag und am folgenden Tag, dem alten Herbringen gemäß, mit fliegenden Fahnen, klingendem Spiel zur Vermehrung der göttlichen Ehre aufziehen dürfen. Auch dürfen sowohl während der Prozession als auch an den Stationen Salven abgefeuert werden. Man müsse sich allerdings guter Gewohnheit gemäß betragen, sonst werde man bestraft. Durch kurfürstliche Verordnung vom 14.Juni 1769 schließlich wurde dann das Aufziehen bei Prozessionen mit Fahnen, Trommeln und Gewehren verboten: „Bei den zu haltenden Prozessionen und Gottestrachten soll niemand mehr mit Fahne, Trommel und Gewehr, sondern mit dem Rosenkranz in der Hand und dem Hut unter dem Arm erscheinen. Also soll er das höchste Gut in der Stille und mit aller Eingezogenheit begleiten“. Die Junggesellen von Unkel und von Rheinbreitbach aber hielten sich nicht an diese Verordnung und schossen weiterhin bei den Prozessionen „zur Ehre Gottes“ ihre Salven ab.

Daher kam es am 26.6.1778 zu einer gerichtlichen Untersuchung gegen die Junggesellen, die bei der Fronleichnams-Prozession 1778 geschossen hatten. Die Offiziere wurden vernommen und die Namen der Burschen, welche die Schüsse abgegeben hatten, notiert. Erschwerend für die Rheinbreitbacher Junggesellen kam noch dazu, dass sie nach der Polizeistunde gefeiert hatten. Schließlich wurden die beteiligten Burschen mit 1 Goldgulden bestraft. Außerdem mussten sie die Gerichtskosten übernehmen. Im Jahre 1780 kam es zu einem erneuten Verfahren gegen die Unkeler und Rheinbreitbacher Junggesellen wegen Verstoßes gegen die Verordnung. Die Junggesellen rechtfertigten sich, sie seien zwar mit Trommeln, Fahnen und Gewehren bei klingendem Spiel am Fronleichnamstag aufgezogen, hätten aber nicht geschossen. Sie hätten auch das Gelage zu gehöriger Zeit abgebrochen und bäten daher das Gericht um Nachsicht. Daraufhin sprach das Unkeler Gericht sie frei. Die Sitte, das Allerheiligste (den Himmel) zu begleiten und mit Holzgewehren bzw. Deko-Gewehren zu „beschützen“, wie das auch heute noch bei den Prozessionen durch die schmucken Junggesellen geschieht, ist also schon sehr alt.

Auch der Junggesellenverein Unkel, verlog ein Teil seiner Mitglieder in den beiden Weltkriegen. Während des dritten Reiches ruhten die Vereinsaktivitäten. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die Vereinsaktivitäten schnell wieder aufgenommen. Bereits 1946 hatten einen neuen Junggesellenkönig. Auch das Fähndelschwenken wurde nach dem Krieg wieder belebt. Ein Highlight der Vereinsgeschichte ist dabei der Weltrekord im Dauerschwenken im Jahr 1980. In diesem Jahr schwenkten 25 Fähnriche der VG Unkel 27 Stunden durchgehen die Fahne in der städt. Turnhalle. Dieser Rekord brachte den JGV Unkel sogar ins Guiness Buch der Rekorde 1982.

Ein weiterer Höhepunkt war in jüngster Zeit, der große Zapfenstreich im Mai 2000, anlässlich des 225-jährigen Jubiläums. Unter bengalischer Beleuchtung und durch den Fackelzug der Feuerwehr wurde der untere Markt in einen Exerzierplatz umgewandelt. Unter Leitung des damaligen Vorsitzenden und Hauptmann Ludwig Palm wurde damals der große Zapfenstreich durchgeführt. Denkwürdig war auch der Königszug zu Ehren von Jungesellenkönig Bernd Mollberg am Stiftungsfest im selben Jahr. Es war wohl der längste Königszug, den wir in Unkel je hatten; die Gastvereine standen von Königshaus im Hohen Weg bis zur Pantaleonstraße.

Im Jahr 2015 feiert der Junggesellenverein Unkel sein 240-jähriges Jubiläum und wir hoffen dass es noch viele weitere werden!